Vorstellung des Büros
vorstellung des bÜrospersonal
Nach einer Erfahrung von mehr als zehn Jahren mit den wichtigsten Gesellschaften -sowohl Italienischen wie auch Internationalen- und nach der Einschreibung im Berufregister, gründete Herr Claudio Daniele Cialdai 1989 das Büro in Imola.
Danach sind weitere Fachleute dem Büro beigetreten und mit Erfahrung, Zuverlässigkeit und Hingabe haben Sie im lokalen Wirtschaftsbereich viel gearbeitet.
DIE TÄTIGKEITBEREICH
Das Büro berät sowohl die Gesellschaften als auch die Privaten in Wirtschaft, Rechts und Steuern.
Herr Cialdai und Frau Gherardi haben viele Erfahrungen als Berater aber auch als leitende Angestellte in verschidenen Firmen gewonnen; so haben Sie die Möglichkeit, die Problematik aus der Sicht Ihrer Klienten zu bewerten.
Der berufliche Büroaufbau, in dem einen Rechtsbereich eingeschlossen ist, wird ergänzt durch die Zusammenarbeit mit anderen Büros, Beratungsgesellschaften, Merchant bank, Treuhand- und Prüfungsgesellschaften.
GESELLSCHAFT UND VERTRAG SEKTOR
Beratung und Kundendienst für Gesellschaftsrechts und das Aufsetzen von Verträge (Bildung, Änderung und Auflösung einer Gesellschaft).
Beziehungen zwischen Mitgliedern und Gesellschaft.
SEKTOR fÜr BILANZ und BUCHHALTUNGSPRÜFUNG
Beratung und Kundendienst für Bilanz unter Berucksichtigung aller nationalen, internationalen, bürgerlichen und steuerlichen Bestimmungen.
Externe Bücherrevision.
Budgetsaufstellung.
SEKTOR FÜR STEUERN
Beratung und Kundendienst in der Beziehung mit der Staatsverwaltung für die direkte und indirekte Steuern.
BEREICH FÜR Betriebsberatung
Beratung für die betrieblichen Ssteuern,
Kundendienst für die Betriebsorganisation, Unternehmensplanung und DirektionsKontrolle.
BEREICH FÜR Außerordentliche Geschäfte
Beratung und Kundendienst für: Fusion, Verwandlungen, Betriebsbeschaffungen und Abtretungen und, im allgemeinen für alle außerordentliche Geschäfte.
BEREICH FÜR KONKURS
Beratung und Kundendienst für die Analysierung der Krise, Erarbeitung einer Sanierungsprogrammes, freiwillige Liquidation auch mit Einverständnis desGläubigers.